TSE kann auch geil sein.
Und zwar dann, wenn alle gesetzlichen Vorgaben einfach erfüllt werden, ohne dass Du Dich darum kümmern musst.
Geil ist aber auch, dass wir Dir das Ganze jetzt mal verständlich erklären - aufgepasst und zugehört:
* Was bedeutet eigentlich TSE-Zertifizierung?
Elektronische Kassen müssen gemäß der Richtlinie BSI TR-03153 (ja, wir können auch seriös :-)
über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen.
Die technische Sicherheitseinrichtung signiert mit einem vom Gesetzgeber vorgegebenem Code alle Belege
und auch sämtliche Vorgänge in Deiner Kasse.
Die Speicherung dieser signierten Daten erfolgt bei unserem Kassensystem auf einer von der Bundesdruckerei
zertifizierten Speicherkarte.
* Brauche ich eine TSE-Zertifizierung?
Ja. Alle bestehenden elektronischen Kassen müssen nachträglich mit einer TSE ausgestattet werden,
sofern dies technisch möglich ist.
Ist die Nachrüstung technisch nicht möglich, muss ein neues Kassensystem mit TSE angeschafft werden.
(Und da wären wir wieder bei unserer echt geilen Kasse.)
* Warum TSE als Hardwarelösung und nicht als Cloud-Lösung?
Prinzipiell ist die Speicherung der signierten Daten auf einer Cloud möglich.
Stand September 2020 gibt es allerdings noch keine vom Gesetzgeber zertifizierte Cloud-Lösung.
Aufgrund der engen Zeitspanne bis zur vorgeschriebenen Einführung setzen wir - wie die meisten großen Händler in Deutschland - auf die hardware-basierte Lösung mit einem Speichermedium. Diese ist bereits tausendfach erprobt und vor allem verfügbar.
* Wie lange habe ich noch Zeit?
Der Gesetzgeber schreibt eine bindende Beauftragung zur TSE-Umrüstung Deiner Kasse bis 30.09.2020 vor.
Die Umsetzung selbst muss bei bestehenden Kassen bis spätestens 28.02.2021 erfolgen.
* Welche weiteren Vorgaben muss mein Kassensystem erfüllen?
Alle Geschäftsvorfälle müssen zukünftig als Einzelaufzeichnung in der Kasse geführt und in einem standardisierten Format (CSV-Darstellung der DFKA-Taxonomie) exportiert werden können.
Zusätzlich muss aufgrund der Belegausgabepflicht weiterhin ein Kundenbon für jeden Verkauf erstellt werden.
Auf dem Bon muss zukünftig auch die Seriennummer der TSE und eine digitale Signatur angedruckt werden.
Sieht dann übrigens aus wie auf dem Bild unten. Einfach mal anklicken.
Macht schon einen geilen Eindruck, wenn es halt einfach funktioniert, oder?
Du weißt ja:
ichwilleine@geilekasse.de